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Bekanntmachung Inkrafttreten

 

 

 

 

Gemeinde Schönthal

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Inkrafttreten der Satzung für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ (B-Nr. 26.01.02)

 

1.      Der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 die Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ der Gemeinde Schönthal im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

 

2.      Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ ist im Lageplan M 1 : 1.000 – Seite 9 in der Fassung vom 04.04.2024 -, der Bestandteil der Satzung ist, dargestellt.

 

3.      Die Satzung für die Teilaufhebung für des Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).

 

4.      Die Satzung für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ und der als Anlage angeheftete Lageplan M 1 : 1.000 - Stand 04.04.2024 - liegen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeinde Schönthal während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und können dort jederzeit eingesehen werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ mit Begründung kann auch auf https://gemeinde-schoenthal.de/buergerservice/formulare-und-satzungen-der gemeine/ eingesehen werden.

 

5.      Einer Verletzung der in§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens­ und Formvorschriften und von Mangel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ziegeläcker“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sowie Abs. 2 BauGB).

 

6.      Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen (§ 44 Abs. 5 BauGB).

 

 

Schönthal, 11.04.2024 Gemeinde Schönthal

 

 

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Wallinger Ludwig

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

An die Amtstafel in Schönthal

angeheftet am:         12.04.2024


Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Sondergebiet Solarpark Am Stelzenbierl" - Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Vollzug des Baugesetzbuches;


Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Gemeinderat Schönthal hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanes "Sondergebiet Solarpark Am Stelzenbierl" im Ortsteil Döfering beschlossen.

In seiner Sitzung am 04.04.2024 nahm der Gemeinderat Schönthal die eingegangenen Einwendungen zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anmerkungen wurden per Beschluss in den Bebauungsplanentwurf übernommen.

Die beabsichtigten Grenzen des Bebauungsplanes sind im Satzungsentwurf beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Dieser Lageplan mit Begründung über die künftigen Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Am Stelzenbierl“ im Ortsteil Döfering liegt in der Zeit

 

vom   24. April 2024               bis   27. Mai 2024

 

zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.

Von der Auslegung werden Sie hiermit als Träger öffentlicher Belange benachrichtigt.

 

 

 

Falls mit der Planung Einverständnis besteht oder die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden, bitten wir ebenfalls um eine kurze Mitteilung innerhalb der festgelegten Frist.

 

Sollte bis zum festgesetzten Termin keine Nachricht von Ihnen eingegangen sein, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt.


6. Änderung zum Flächennutzungsplan für Sondergebiete Solarparkflächen - Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

 

Vollzug des Baugesetzbuches;

 

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

Anlage: - Satzungsentwurf / Begründung nebst Lageplan

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Gemeinderat Schönthal hat in seinen Sitzungen am 02.11.2023 und am 01.02.2024 beschlossen, für die Errichtung von zwei Solarparkflächen den wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern.

In seiner Sitzung am 04.04.2024 nahm der Gemeinderat Schönthal die eingegangenen Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anmerkungen wurden per Beschluss in den Bebauungsplanentwurf übernommen.

 

Die beabsichtigten Grenzen der Änderungen im Flächennutzungsplan sowie die Begründung sind im FNP-Geheft beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Dieser Lageplan mit Begründung über den Entwurf des Flächennutzungsplans für die Sondergebiete „Solarflächen“ liegt in der Zeit

 

vom   24. April 2024               bis   27. Mai 2024

 

zur Einsichtnahme im Rathaus Schönthal, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Belange, die nicht fristgerecht vorgetragen werden, können in der Abwägung nicht berücksichtigt werden.

Vor der Auslegung werden Sie hiermit als Träger öffentlicher Belange benachrichtigt.

 

 

 

Falls mit der Planung Einverständnis besteht oder die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden, bitten wir ebenfalls um eine kurze Mitteilung innerhalb der festgelegten Frist.

 

Sollte bis zum festgesetzten Termin keine Nachricht von Ihnen eingegangen sein, wird Ihr Einverständnis vorausgesetzt.